Erstinformation
Kundeninformation zur Erfüllung der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 11 VersVermV.
Betreiber des Internetangebots:
PARI INVEST GmbH & Co KG
Alte Dorfstr. 21
21444 Vierhöfen
Telefon: 04172/ 87316312
Telefax: 04172/ 87316319
info@pari-invest.de
Inhaltlich verantwortlicher Dienstanbieter nach § 5 TMG / § 55 Abs. 2 RStV:
Timo Schimnick
PARI INVEST GmbH & Co KG.
Alte Dorfstr. 21, 21444 Vierhöfen
Registergericht: Amtsgericht Lüneburg, HRA 201231
Vertretungsberechtigte Geschäftsführung: Timo Schimnick
Tätig als Versicherungsmaklerin mit Erlaubnis nach §34 d Abs. 1 GewO und als Vermittlerin für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge nach § 34i Abs.1 GewO.
Registernummer nach §34d: D-CT55-WWJCS-07
Registernummer nach §34i: D-W-151-JPPE-35
Die Erlaubnis wurde von der IHK Lüneburg-Wolfsburg, Am Sande 1, 21335 Lüneburg erteilt.
Beschwerdeverfahren via Online Streitbeilegung für Verbraucher (OS):
http://ec.europa.eu/consumers/odr
Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist mangels Verpflichtung leider nicht möglich
Gemeinsame Registerstelle:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
10178 Berlin, Breite Straße 29
Telefon: 0180-600 585-0
(Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Registernummer: D-CT55-WWJCS-07
Beteiligungen:
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent am Stimmrecht oder Kapital eines Versicherers durch Maklerunternehmen/Versicherungsmakler.
Es besteht keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung über zehn Prozent an Stimmrecht oder Kapital des Maklerunternehmens/Versicherungsmakler durch Versicherer.
Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
www.bafin.de
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d Gewerbeordnung
- §§ 59-68 VVG
- VersVermV
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Wichtige Hinweise zum Umgang mit Nachhaltigkeit gemäß Transparenz-Verordnung (TVO) für den Bereich der Versicherungsanlageprodukte
Im Rahmen der Auswahl von Gesellschaften von Versicherungsanlageprodukten, folgend Finanzmarkteilnehmer genannt, sowie bei der Auswahl von Versicherungsanlageprodukten berücksichtigen wir die von den Gesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen.
Finanzmarktteilnehmer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir nicht an.
Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung für uns erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten.
Vorvertragliche Information zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Beratungsprozess (Art. 6 TVO)
Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Finanzmarktteilnehmers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.
Bei Fragen dazu kann der Kunde uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarktteilnehmer berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Finanzmarktteilnehmern zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich.
Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Finanzmarktteilnehmer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen.
Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten bzw. bAV werden die Nachhaltigkeitsrisiken einbezogen, in dem die vorvertraglichen Informationen der Finanzmarktteilnehmer verwendet werden.
Information zur Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, wird dieses Produkt vorrangig empfohlen.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen?
- Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
- Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
- Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen unsere Berater u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben. Grundsätzlich wird durch unsere Berater auch in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken eine möglichst breite Streuung (Diversifizierung) der Anlage in Versicherungsprodukten oder ggf. auch innerhalb eines Versicherungsproduktes empfohlen.
Website von unikumm.de
Portraits von Andrea Kumm, www.andreakumm.de
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