Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§836 BGB). Kommt es durch den Einsturz oder die Ablösung von Teilen Ihres Gebäudes zu Schäden an Menschen oder Sachen, so haften Sie, egal ob Sie eine Schuld trifft.
Für wen ist die Versicherung?
- Sinnvoll für alle
• Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern
• Eigentümer von Mehrfamilienhäusern
• Eigentümergemeinschaften
Was ist versichert?
- Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, versichert.