Jeder Tierhalter kann auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden, sobald sein Tier einen Dritten schädigt. Das gilt selbst dann, wenn ihn kein Verschulden trifft (§ 833 BGB)! Gerade bei Personenschäden können extreme Kosten auf Sie zukommen. Aber auch Sachschäden können sehr schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen! Schützen Sie sich wirksam davor!

Für wen ist die Versicherung?

  • Ein „Muss“ für jeden Tierbesitzer – ob Hund oder Pferd!

Was ist versichert?

  • Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter von Hunden bzw. Pferden zu privaten Zwecken. Der Versicherungsschutz besteht nur für die im Vertrag bezeichneten Tiere.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten, die durch das versicherte Tier verursacht werden und für die der Tierhalter haftet.
Private Absicherung – auf Augenhöhe!
Bei Fragen zur Tierhalterhaftpflicht bin ich für Sie da:
Alexander Adelt
04172 - 873 163 15
adelt@pari-invest.de