Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen:

Krankenzusatz Zahn

Für wen ist die Versicherung?

  • Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

  • Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.

Folgendes ist u.a. versicherbar:

  • Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
  • Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Krankenzusatz Stationär

Für wen ist die Versicherung?

  • Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

  • Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt.
  • Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Krankenzusatz Ambulant

Für wen ist die Versicherung?

  • Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.

Was ist versichert?

  • Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.

Bausteine der Krankenzusatzversicherung Ambulant:

  • Heilpraktiker
  • Sehhilfen
  • Kuren
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Arznei- und Verbandsmittel
  • Hilfs- und Heilmittel
Krankenzusatz Krankentagegeld

Wer kann versichert werden?

  • Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung in maximal der Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalles möglich.

Was zahlt der Arbeitgeber?

  • Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.
Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden. Und somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben.
Private Absicherung – auf Augenhöhe!
Bei Fragen zu Krankenzusatzversicherungen bin ich für Sie da:
Alexander Adelt
04172 - 873 163 15
adelt@pari-invest.de