Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile – gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen:
Krankenzusatz Zahn
Für wen ist die Versicherung?
- Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was ist versichert?
- Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt meistens keine oder nur verminderte Leistungen für Zahnersatz, Implantate und Inlays.
Folgendes ist u.a. versicherbar:
- Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie, Inlays, Implantate
- Der genaue Umfang der Absicherung ist je nach Tarif unterschiedlich und muss individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche des Versicherungsnehmers angepasst werden.
Krankenzusatz Stationär
Für wen ist die Versicherung?
- Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was ist versichert?
- Mit einer stationären Zusatzversicherung werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt.
- Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Krankenzusatz Ambulant
Für wen ist die Versicherung?
- Für jeden, der Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist und auf eine optimale Versorgung Wert legt.
Was ist versichert?
- Bei der ambulanten Zusatzversicherung können durch verschiedene Bausteine Leistungen versichert werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung teilweise oder gar nicht erstattet werden.
Bausteine der Krankenzusatzversicherung Ambulant:
- Heilpraktiker
- Sehhilfen
- Kuren
- Vorsorgeuntersuchungen
- Arznei- und Verbandsmittel
- Hilfs- und Heilmittel
Krankenzusatz Krankentagegeld
Wer kann versichert werden?
- Eine Krankenzusatzversicherung - Krankentagegeld kann nur von Personen abgeschlossen werden, die auch ein Arbeitseinkommen haben. Außerdem ist nur eine Absicherung in maximal der Höhe des tatsächlichen Einkommensausfalles möglich.
Was zahlt der Arbeitgeber?
- Wenn ein Arbeitnehmer erkrankt, zahlt der Arbeitgeber zunächst für eine bestimmte Zeit (in der Regel sechs Wochen) weiterhin das volle Gehalt.